WEG-Verwaltung

Eigennutzer oder Kapitalanleger? Gewerbliche Nutzung oder Kinderspielplatz? Parkplätze im Hof oder besser ein en Grillplatz für alle?

In einer Wohneigentümergemeinschaft (WEG) treffen viele unterschiedliche Interessen aufeinander. Nicht umsonst hat der Gesetzgeber die Bestellung eines Verwalters für WEGs zwingend vorgeschrieben und durch Wohneigentumsgesetz und einer umfangreichen Rechtssprechung ein umfangreiches und komplexes Regelwerk geschaffen, das es zu beachten gilt.

Neben der kaufmännischen Verwaltung der WEG leitet der Verwalter die Eigentümerversammlungen und vertritt die WEG vor Gericht oder bei Behörden.  Außerdem ist er für die Ansparung und Anlage  einer angemessenen Instandhaltungsrücklage verantwortlich und führt im Auftrag der WEG die Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen. Idealerweise wird der Verwalter vom Verwaltungsbeirat als Beratungs- und Kontrollgremium unterstützt.

Die Mietverhältnisse der Kaitalanleger spielen im Rahmen der WEG-Verwaltung keine Rolle. Unseren Kapitalanlegern bieten wir jedoch auch die Sondereigentumsverwaltung (und damit die Verwaltung der Mietverhältnisse) als zusätzlichen Service an.